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Flächennutzungsplan - was ist das überhaupt?

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in Deutschland die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördeninterne Vorgaben enthält. Er ist jedoch für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.

 

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen (Inhalte) des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf, das heißt, dass weder Flurstücksgrenzen abgebildet noch Flurstücksnummern angegeben werden.

 

Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S),

 

Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen), überörtliche Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen (z. B. Seen), Landwirtschaftliche Flächen, Wald...

 

Unser Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zusammen mit der Stadt Tettnang aufgestellt. Der im Moment gültige Flächennutzungsplan wurde vom Kreisplanungsamtes des Bodenseekreises genehmigt und am 05.12.2014 im gemeindlichen Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht und damit rechtskräftig.

 

Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Neukirch ((7,1 MB))