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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7LBO Bebauungsplan „Süd III“ 3. Änderung und der örtlichen Bauvorschriften hierzu


Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch hat in öffentlicher Sitzung am 17.07.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 3. Änderung des Bebauungsplan „Süd III“ gefasst. In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen mit Hinweisen und der Begründung sowie den örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 28.06.2023. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Belange von Natur und Landschaft werden berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.


Das Plangebiet liegt im Süden von Neukirch innerhalb des Siedlungsbereiches. Es wird im Süden und Westen von der Graf-Anton-Straße und im Norden von der Montfortstraße begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 44/1 und 44/2 der Gemarkung Neukirch. Das Plangebiet ergibt sich aus dem abgebildeten Lageplan und hat eine Größe von ca. 2864 qm. Das Areal wird derzeit als Wohngrundstück und der südliche Teil als Bolzplatz genutzt. Der rechtswirksame Bebauungsplan ‚Süd III‘ aus dem Jahr 1996 wird im betreffenden Teilbereich geändert.
 
Ziele und Zwecke der Planung

  • Es sollen auf der Gesamtfläche eine Wohnbebauung mit 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden;
  • Die Planung trägt durch eine Nachverdichtung innerhalb des Siedlungsbereiches und durch die Nutzbarmachung innerörtlicher Baulandpotentiale zur Deckung des bestehenden Wohnraumbedarfs in Neukirch bei;
  • Berücksichtigung der dorfverträglichen Siedlungs- und Nutzungsstruktur;
  • Wirtschaftliche Nutzung von Grund und Boden;
  • Vermeidung und Minimierung von naturräumlichen Konflikten;


Planinhalte
Der Bebauungsplan enthält unter anderem Festsetzungen zur Art der Nutzung (Allgemeines Wohngebiet), Maß der Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossigkeit und Höhe baulicher Anlagen), zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie Festsetzungen zur Grünordnung. Des Weiteren werden örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung der baulichen Anlagen und Freiflächen erlassen.
 
Gemäß § 3 Abs.2 BauGB und § 74 (6) LBO werden der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen mit Hinweisen und die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung (jeweils in der Fassung vom 28.06.2023)
 

in der Zeit vom 31.07.2023 bis zum 01.09.2023


im Rathaus Neukirch, Schulstraße 3, 1. Obergeschoss, Zimmer 8, in 88099 Neukirch während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 7:30 bis 12:00 Uhr und Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag 16.30 bis 18.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.


Die auszulegenden Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sind während der Auslegungsfrist auf der Homepage der Gemeinde Neukirch unter der Rubrik aktuelles einsehbar. Link: www. https://www.neukirch-gemeinde.de/Home/Neukirch+Aktuell.html abrufbar und einsehbar.


Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Neukirch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Stellungnahmen können auch postalisch bei der
Gemeinde Neukirch
z.Hd. Herrn Bürgermeister Schnell
Schulstraße 3, 88099 Neukirch

oder per E-Mail an eingereicht werden.
 
Neukirch, den 21.07.2023
gez. Reinhold Schnell, Bürgermeister