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Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden

Beschreibung

Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen? In diesem Fall müssen Sie das Feuerwerk anzeigen.

Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Feuerwerk der Kategorie F2
  • Feuerwerk der Kategorie F3
  • Feuerwerk der Kategorie F4
  • Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2
  • Feuerwerk mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 oder P2

Sie müssen anzeigen:

  • Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember
  • Feuerwerke mit allen anderen Kategorien ganzjährig vom 1. Januar bis 31. Dezember

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- oder denkmalgeschützen Fachwerkhäusern) dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.

Voraussetzungen

Bezugsort

Verfahrensablauf

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Hinweise

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Zuständige Stelle(n)