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Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen

Beschreibung

Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie

  • als Deutscher oder Deutsche im Ausland leben und
  • bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Hinweise

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Zuständige Stelle(n)