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Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

Beschreibung

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Freigabevermerk

Zuständige Stelle(n)