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Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden

Beschreibung

Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen?

Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.

Hinweis: Die Eltern und andere Personen, die bei der Geburt dabei waren oder von der Geburt wissen, haben auch das Recht, die Geburt anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Hinweise

Rechtsbehelf

Freigabevermerk

Zuständige Stelle(n)